Hinweise zur vollzogenen Untersuchungshaft

Bei der Durchführung der Untersuchungshaft darf der Untersuchungsgefangene nur solchen Einschränkungen unterworfen werden, die der Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung in der Vollzugsanstalt erfordern. Grundsätzlich gilt der Untersuchungsgefangene als unschuldig und ist daher so zu behandeln, dass nicht der Anschein entsteht, er würde zur Verbüßung einer Strafe festgehalten werden.

Welche Rechte bei der Untersuchungshaft gewährt werden und was Sie tun sollten, wenn es Sie einen Angehörigen oder Freund trifft, wird im nachfolgenden erläutert.

 

Mit Vollzug der Untersuchungshaft liegt nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ein Fall der notwendigen Verteidigung (sog. Pflichtverteidigung) vor. Wenn der Beschuldigte nach Aufforderung (und ggfls. Bedenkzeit) keinen Verteidiger benennt, sucht das Gericht einen Pflichtverteidiger für den Beschuldigten aus. Da das Vertrauen zwischen Verteidiger und Beschuldigten fundamental für die anstehende Verteidigung ist, sollten Sie diese Situation vermeiden und sofort handeln. Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt übernimmt Mandate als Strafverteidiger in Fällen der notwendigen Verteidigung. Sollte ein Angehöriger oder Freund festgenommen worden sein, kontaktieren Sie die Kanzlei von Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt unter 030 398 898 23 für einen Besprechungstermin.

 

Wenn ein Mandatsverhältnis besteht, dann kann der Besuch des Häftlings durch den Verteidiger problemlos in der Haft erfolgen. Soll ein solches Mandat erst begründet werden, benötigt auch der Verteidiger grundsätzlich einen sogenannten Anbahnungssprechschein nach Nr. 36 ABs. 3 UVollzO, mit dem er den Inhaftierten besuchen kann. Grundlage für die schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen Beschuldigten und Verteidiger ist § 148 Abs. 1 StPO. Diese muss immer ungehindert möglich sein. Nicht nur der Inhaftierte, sondern auch der Verteidiger selbst hat ein eigenes Recht inne auf ungehinderten Kontakt mit seinem Mandanten Nr. 36 Abs. 2 der UVollzO, es wird jedoch als Nachweis des Mandatsverhältnisses die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichtes verlangt. Wird dem Verteidiger der vom Beschuldigten erwünschte Kontakt verweigert, liegt ein Verstoß gegen § 137 Abs. 1 S. 1 StPO vor. Der verweigerte Kontakt kann bei Angaben des Beschuldigten in Abwesenheit des Verteidigers zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

 

Selbstverständlich hat jeder Untersuchungsgefangene das Recht Besuch zu empfangen. Um einen Untersuchungsgefangenen zu besuchen bedarf es einer Besuchserlaubnis (Sprechschein). Diese Besuchserlaubnis müssen Sie bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht einholen. Untersuchungsgefangene haben die Möglichkeit zweimal monatlich für jeweils 60 Minuten Besuche zu empfangen. Es ist realistischerweise möglich das erste Mal nach fünf bis sieben Werktagen nach der Verhaftung einen Besuchstermin zu erlangen. Den Sprechschein können Sie sich im Amtsgericht Tiergarten ausstellen lassen. Dazu benötigen Sie das Aktenzeichen des Verfahrens gegen den Beschuldigten. Im Amtsgericht fragen Sie dann beim Pförtner nach der zuständigen Geschäftsstelle für Ihren Beschuldigten. Bei der zuständigen Geschäftsstelle sagen Sie dann, dass Sie einen Sprechschein haben wollen. Dort müssen Sie sich mit einem gültigen Identifikationsdokument auszuweisen. Es wird dann von der Geschäftsstelle die Unterschrift eines zuständigen Staatsanwalts/Richters eingeholt. Dies kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen, so planen Sie eine bis zwei Stunden für die Beantragung der Besuchserlaubnis ein.

 

Alle Besuchstermine sind vorab mit der JVA Moabit zu vereinbaren und beim Betreten der JVA ist ein gültiges Personaldokument vorzulegen. Der erste Besuchstermin kann Montag 10 Uhr bis 17 Uhr, Dienstag- Donnerstag 9 Uhr – 17 Uhr und Freitag 8 Uhr- 15 Uhr telefonisch unter 030 9014-5535 vereinbart werden. Die nachfolgenden Termine können Sie dann persönlich im Anschluss an einen Besuch beim Verlassen der JVA Moabit vereinbaren.

Die Einlasszeiten sind folgende:

 

Montag: 11:45 Uhr - 18:45 (Sprechzeit bis 20 Uhr)

Dienstag - Donnerstag: 9:45 Uhr - 16:45 Uhr (Sprechzeit bis 18 Uhr)

Freitag: 7:45 Uhr - 14:45 Uhr (Sprechzeit bis 16 Uhr)

 

Es handelt sich um Einlasszeiten für Besucher Sie sollten daher unbedingt pünktlich sein, sonst verfällt Ihr Besuchstermin. Erst zwei Wochen später ist der nächste Besuch dann möglich.

 

Es dürfen maximal 3 Personen gleichzeitig einen Gefangenen besuchen. Wobei jeder Besucher einen eigenen Sprechschein benötigt. Kinder unter 14 Jahren benötigen keinen Sprechschein.

 

In den meisten Fällen wird Ihr Gespräch bei Ihrem Besuch überwacht. Sie sollten sich daher niemals über den Tatvorwurf oder ähnliches unterhalten. Man könnte das als einen Verdunklungsversuch werten, also der Beeinflussung der laufenden Ermittlungen und Ihnen weitere Besuche verbieten. Zudem können die Beamten der JVA in der Hauptverhandlung als Belastungszeugen vernommen werden. Außerdem dürfen Sie sich nicht, wenn die „inhaltliche Gesprächsüberwachung“ angeordnet wurde, in einer Fremdsprache unterhalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich in Anwesenheit einer Dolmetscherin in einer Fremdsprache zu unterhalten. Diese wird dann Ihre Unterhaltung in die deutsche Sprache übersetzen.

 

Für die Gefangenen dürfen Sie nichts mitbringen. Jedoch können Sie zweimal im Monat Nahrungs- und Genussmittel aus bereitstehenden Automaten für jeweils maximal 13 € erwerben und dem Gefangenen übergeben lassen. Auch der Verteidiger darf dem Untersuchungsgefangenen keine Gegenstände (etwa Zigaretten, Briefe von Angehörigen o.ä.) übergeben.

 

Der Besitz von Bargeld ist nicht erlaubt, sie können dieses jedoch dem Gefangenen auf sein persönliches Konto der JVA Moabit einzahlen. Die Höhe ist unbegrenzt.

 

Empfänger: Zahlstelle der JVA Moabit

Konto-Nr. 7277 101

BLZ: 10010010, Postbank Berlin

Verwendungszweck: Name, Vorname (möglichst das Geburtsdatum und wenn bekannt die Buch-Nr. des Inhaftierten)

 

Wenn es schnell gehen soll, dann können Sie auch den Verteidiger bitten, das Geld in bar bei der Zahlstelle einzuzahlen, der Inhaftierte hat dann sofort Zugriff auf das Geld auf seinem Hauskonto. Einkaufen kann der Beschuldigte allerdings im anstaltseigenen Laden nur zu bestimmten Terminen. Einkaufstag ist derzeit Donnerstag. In der Regel muß der Untersuchungsgefangene einige Zeit ohne eigene Genußmittel auskommen.

 

Unabhängig davon kann der Inhaftierte seine Wäsche den Besuchern mitgeben um sie waschen zu lassen. Einmal pro Woche, jedoch maximal dreimal im Monat besteht die Möglichkeit Kleidung mit einem zulässigen Höchstgewicht von 5 kg in der Rathenower Straße 81 an der Pforte VII abzugeben.

 

Die Wäscheabgabestelle hat folgende Öffnungszeiten:

 

Montag: 11:15 Uhr – 16:15 Uhr

Jeden zweiten Dienstag im Monat: 11:15 Uhr – 16:15 Uhr

Dienstag, Mittwoch: 9:15 Uhr – 16:15 Uhr

 

Sie dürfen nur Wäsche und Kleidungsstücke abgeben. Die Wäschepakete werden durchsucht. Findet man unerlaubte Gegenstände in den Wäschepaketen wird man Ihnen Hausverbot erteilen. Zudem stellt die Übermittlung von Nachrichten und die Übergabe nicht genehmigter Gegenstände eine Ordnungswidrigkeit nach § 115 OWiG dar.

 

Es gibt die Möglichkeit über Briefe zu kommunizieren. Diese werden jedoch durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zur Überwachung gelesen (§§ 28, 29 StVollzG). Man darf den Briefen eine geringe Anzahl von Briefmarken beilegen. Aufgrund der Postkontrolle kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis ein Brief den Inhaftierten erreicht. Briefe sind an folgende Adresse zu adressieren:

 

Name des Inhaftierten

Alt- Moabit 12 a

10559 Berlin

 

Der Paketempfang ist für Untersuchungshaftgefangene nicht gestattet.

Eine telefonische Kommunikation ist in den meisten Fällen nicht möglich, da diese nur mit richterlicher Genehmigung geführt werden dürfen. In bestimmten Fällen erlauben die zuständigen Sozialarbeiter der Haftanstalt dennoch hin und wieder einen kurzen Anruf.

 

In allen Teilanstalten gibt es die Möglichkeit Bücher auszuleihen. Eigene Bücher oder CDs kann der Inhaftierte nur direkt vom Fachhandel oder Versand beziehen. Die erwartete Sendung muss er unter Angabe des Fachhandels/Versandhauses beim zuständigen Hausbüro im Voraus anmelden.

 

Die Aushändigung von technischen Geräten hängt von deren Kontrolle ab. Kostenpflichtige Kontrollen werden durch die Firma Jürgen Krüger- Fernsehdienst Oranienstr. 69, 10969 Berlin vorgenommen.

 

Der Tagesablauf in der JVA- Moabit sieht wie folgt aus. Um 6:15 Uhr wird geweckt, die Ausgabe des Frühstücks erfolgt um 6:45 Uhr. Um 7:30 beginnt der Hofgang. Um 11:45 Uhr wird das Mittagsessen ausgegeben. Von 12:30 – 15 Uhr besteht die Möglichkeit des Aufschlusses bzw. Umschlusses je nach Station. Die Ausgabe des Abendessens beginnt um 15 Uhr. Um 16:45 erfolgt die Ausgabe von Schreibpapier und Vormeldern, danach erfolgt der sogenannte Nachtverschluss.

 

In Berlin gibt es folgende Untersuchungshaftanstalten:

 

Erwachsene:

Justizvollzugsanstalt Moabit

Alt- Moabit 12 a

10559 Berlin

Tel: 030 9014 - 0

 

Jugendliche:

Jugendstrafanstalt Berlin

Untersuchungshaftbereich Kieferngrund

Kirchhainer Damm 64- 66

Tel: 030 764917- 0

 

Heranwachsende:

Jugendstrafanstalt Berlin

Friedrich-Olbricht-Damm 40

13627 Berlin

Tel: 030 90144 – 0

 

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