Verteidigung im allgemeinen Strafrecht


Inhaber des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer
Mit Beschluss vom 31.08.2011 hat sich der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VII B 59/11) zu der Frage geäußert, vor welchem Gericht der Steuerpflichtige Rechtsschutz gegen einen Insolvenzantrag einer Finanzbehörde erlangen...
Mit Beschluss vom 15.12.2011 – 1 StR 579/11 hat der erste Senat des Bundesgerichtshofs in einem obiter dictum ergänzend zu der Frage Stellung genommen, wann ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 3...
Wer eine Scheinrechnung ausstellt, schuldet gemäß § 14c Abs. 2 S. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) den in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag. Der Steueranspruch gegen den Rechnungsaussteller besteht dabei...
Die Neuregelung der Selbstanzeige im Steuerstrafrecht führt zu Problemen insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer. Hierauf macht die Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer, Frau Schmidt-Keßeler, aufmerksam...
Als Strafverteidiger bin ich häufig mit Mandaten wegen Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht befaßt. Gemeint sind hiermit zentrale Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB), beispielsweise Delikte gegen die Person wie
Ein zweites Hauptfeld des allgemeinen Strafrechts sind die Vermögensdelikte wie etwa
Ebenfalls häufig sind Strafverfahren wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage, falschen Verdächtigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Beleidigung (§§ 153, 164, 113, 303 und 185 StGB).
Unabhängig vom Tatvorwurf ist es stets ratsam, einen im Bereich der Strafverteidigung erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Für den Beschuldigten steht viel auf dem Spiel, auch in vermeintlich leichten Fällen.
Bereits eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder zwei Vorstrafen gleich welcher Höhe werden in einem Führungszeugnis aufgeführt. Dies kann selbstverständlich negative Auswirkungen auf viele Lebensbereiche haben.
Die in Fällen mit Bezug zum Straßenverkehr mögliche Verhängung eines Fahrverbots von einem bis zu drei Monaten als Nebenstrafe kann gravierende berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Fällen der Trunkenheit im Verkehr und der Verkehrsunfallflucht bei zumindest bedeutendem Sachschaden ist sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis die Regel.
Ohne fundierte Kenntnisse des Strafprozeßrechts einschließlich der Strafzumessung läßt sich im Strafverfahren nicht das optimale Ergebnis erreichen. Dem Beschuldigten steht bereits nicht einmal das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers zu. Ohne Kenntnis des Akteninhalts läßt sich jedoch nicht sinnvoll zum Vorwurf Stellung nehmen.
Das Schweigerecht muß zumindest bis zur Akteneinsicht in aller Regel konsequent in Anspruch genommen werden. Gerade Personen, die sich zu Unrecht beschuldigt fühlen, fühlen das starke Bedürfnis sich schnellstmöglich zu rechtfertigen. Dies birgt jedoch große Risiken, da der Beschuldigte in aller Regel weder weiß, worauf es in juristischer Sicht ankommt, noch welche Informationen bei den Ermittlungsbehörden gegen ihn vorliegen. Fehler in diesem Stadium lassen sich später in aller Regel nur schwer korrigieren.
Wer sich einer Strafverfolgung ausgesetzt sieht, sollte daher jede Einlassung zur Sache verweigern und schnellstmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen.