Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht, Berlin und Hamburg Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Die Kanzlei

Spezialist für Steuerstrafrecht (einschließlich Zollstrafrecht)

Als Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) und Berater für Zölle und Verbrauchsteuern verfüge ich über umfassende Kenntnisse und Erfahrung im Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht.

Zu meinen Mandanten zählen Unternehmer, Führungskräfte und Individualpersonen ebenso wie Kapital- und Personengesellschaften aus dem In- und Ausland.

Als Berater für Berater unterstütze ich zudem Steuerberater und Strafverteidigerkollegen in Steuerstrafverfahren, Zollstrafverfahren, bei der Begleitung von Außenprüfungen und im Steuerstreit.

 

Ich helfe Ihnen insbesondere im Falle einer...

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf - telefonisch, per E-Mail oder über mein Kontaktformular.

Liegen Ihnen Unterlagen zum Fall vor (z.B. ein Anhörungsbogen, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsprotokoll, Abgabenbescheid)? Dann ist eine Übersendung von Scans/Kopien sinnvoll, damit ich ggfls. bereits eine erste Einschätzung vornehmen kann.

Der nächste Schritt der Verteidigung ist in aller Regel die Akteneinsicht. Danach stimmen wir die beste Strategie für Ihren Fall ab.

Kompetent

An Ihrer Seite

Die Einleitung eines Strafverfahrens stellt jeden Betroffenen vor eine besondere Herausforderung. In der Regel geraten die Beschuldigten völlig unvorbereitet in diese Situation und sehen sich erstmals im Leben dem scheinbar allmächtigen Staat ausgeliefert gegenüber.

Ein Ausgleich dieses Machtgefälles ist nur mit einem kompetenten Strafverteidiger als Partner an Ihrer Seite und einer optimal abgestimmten Verteidigungsstrategie möglich.

Ich stehe Ihnen von Anfang an zur Seite und verteidige Sie engagiert, versiert und diskret in allen Stadien des Steuerstrafverfahrens.

Detail aus dem Kriminalgericht Berlin
Spezialisiert auf das

Steuerstrafrecht und Steuerrecht

Ich bin ausschließlich im Steuerstrafrecht und streitigen Steuerrecht (einschließlich Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht) tätig.

Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung im Steuerrecht und Strafrecht wurden mir von der Rechtsanwaltskammer die Titel Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

Zudem bin ich Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Deutsche AnwaltAkademie) und Absolvent des Fachberaterlehrgangs Zölle und Verbrauchsteuern der Bundessteuerberaterkammer.

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen
Selbstverständlich

Diskret

„Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist.“ § 43a Abs. 1 S. 1 und 2 Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Pflicht erstreckt sich auch auf meine Mitarbeiter.

Die Kommunikation zwischen dem Mandanten und seinem (künftigen) Verteidiger unterliegt besonderem Schutz. Eventuelle diesbezügliche Ermittlungserkenntnisse sind im Strafverfahren grundsätzlich unverwertbar.

Der Schutz der Privatsphäre des Mandanten umfasst auch gegebenenfalls den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung.

Nicht öffentliche Gerichtsverhandlung

Themenschwerpunkte im

Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht

Aussenprüfung und Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht / Aussenprüfung und Steuerstrafverfahren

Kassenbuchführung, Summarische Risikoprüfung, IDEA, Zeitreihenvergleich, Richtsätze, (Un-)Sicherheitszuschläge – Prüfungen durch die Finanzämter bergen Konfliktpotenzial. Gefürchtete Folgen sind die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung bzw. das Erscheinen des Prüfers stellen zudem Sperrgründe für die strafbefreiende Selbstanzeige dar.

Aussenprüfung und Steuerstrafverfahren
Durchsuchung / Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht / Durchsuchung / Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren

Die Steuerfahndung nutzt die Überrumpelungssituation der Durchsuchung häufig für Vernehmungsversuche, denen widerstanden werden sollte: „Confession is good for your soul, but bad for your case“. Nicht nur Beschuldigte haben das Recht auf die Anwesenheit ihres Strafverteidigers, auch Zeugen dürfen jederzeit einen Zeugenbeistand hinzuziehen. Ohne die Anwesenheit eines Rechtsanwalts sollten grundsätzlich keine Angaben gemacht werden.

Durchsuchung / Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren
Schätzung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht / Schätzung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren

Sind die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen nicht der Besteuerung zugrunde zu legen oder sind sie nicht (mehr) vorhanden, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch im Strafverfahren ist dem Gericht eine Schätzung möglich. Erfahrungsgemäß bleiben hierbei häufig Umstände unberücksichtigt, die sich – teilweise ganz erheblich – zugunsten des Steuerpflichtigen bzw. Angeklagten auswirken.

Schätzung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren
Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht / Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung soll sich nicht lohnen. Daher werden hinterzogene Steuern nicht nur von den Finanzämtern eingetrieben, sondern parallel von der Strafjustiz eingezogen. Zur Sicherung dieser Einziehung wird häufig bereits im Ermittlungsverfahren ein Vermögensarrest erlassen. Die Vollziehung des Arrests erfolgt durch die Pfändung der Konten des Beschuldigten, im Rahmen der Durchsuchung aufgefundenes Bargeld wird sichergestellt.

Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht
Antidumpingzölle
Zollstrafrecht / Antidumpingzölle

Bedingt durch die Höhe der Antidumpingzölle und typischerweise wiederholte Einfuhrvorgänge erreichen nachzuerhebende Einfuhrabgaben schnell erhebliche Höhen. Handelt es sich um die Hinterziehung von Antidumpingzöllen, drohen empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Umstritten sind häufig der nichtpräferenzielle Ursprung, der Zollwert und die zutreffende Einreihung der Waren in die Kombinierte Nomenklatur.

Antidumpingzölle
Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide in Zollsachen
Zollstrafrecht / Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide in Zollsachen

Jede Person hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen eine von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung einzulegen, die sie unmittelbar und persönlich betrifft (Art. 44 Abs. 1 S. 1 Unionszollkodex). Ein Deutschland ist der Einspruch nach der Abgabenordnung statthaft. Nach den Art. 116 ff des Unionszollkodex kann auch eine Erstattung oder Erlass der Einfuhrabgaben in Betracht kommen.

Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide in Zollsachen
Schmuggel
Zollstrafrecht / Schmuggel

Der Schmuggel ist im deutschen Strafrecht kein eigener Tatbestand, er ist als Steuerhinterziehung strafbar (die zweite Alternative des § 373 Abs. 1 S. 1 AO ist nach Aufhebung des Branntweinmonopols nicht mehr praxisrelevant). Um die Auswirkungen im Reiseverkehr zu mindern, hat der Gesetzgeber das sogenannte Schmuggelprivileg geschaffen – Hinterziehungen von bis zu 250 Euro sollen nicht als Straftat verfolgt werden. Stattdessen wird ein Zollzuschlag erhoben.

Schmuggel
Barmittelverstöße
Zollstrafrecht / Barmittelverstöße

Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln durch den Zoll soll der Bekämpfung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisierten Kriminalität dienen. Die Aufdeckung von Steuerstraftaten dürfte jedoch zumindest ein Nebenzweck sein. Das Zollverwaltungsgesetz ermöglicht dem Zoll weitgehende Eingriffe und droht für zahlreiche Tatbestände erhebliche Bußgelder an.

Barmittelverstöße
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit)
Zollstrafrecht / Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit)

Eine Prüfung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) droht insbesondere den Branchen, die der Gesetzgeber für risikobehaftet hält, also etwa dem Baugewerbe, der Gastronomie, Taxibetrieben sowie Reinigungs- und Sicherheitsfirmen. Auch dort vorkommende Mindestlohnverstöße sind regelmäßig mit einer Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit) verbunden.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit)

Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin:

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Parkmöglichkeiten bestehen in der Meinekestraße sowie im öffentlichen Parkhaus, dessen Einfahrt sich in der Meinekestraße 22 befindet. Der Ausgang des Parkhauses liegt direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Kanzleieingangs. Die U-Bahnhöfe Kurfürstendamm und Uhlandstraße befinden sich etwa 250 Meter von der Kanzlei entfernt.

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Friesenweg 38, 22764 Hamburg:

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Die Kanzlei befindet sich in Haus 25 des Bürokomplexes "Alte Marzipanfabrik". Ein Parkplatz steht neben dem Eingang des Hauses zur Verfügung (der Eingang des Hauses 25 befindet sich an der what3words-Position "///genau.rose.wechsel"). Der S-Bahnhof Bahrenfeld ist 500 Meter von der Kanzlei entfernt.

Anmerkungen aus der Praxis

Entscheidungen der Straf- und Finanzgerichte, Literaturhinweise, Fallberichte

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (Durchführungsverordnung (EU) 2024/768)
08.05.2024 09:50

Der Rat der Europäischen Union hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/7681 vom 26. Februar 2024 den Anhang I (Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen) der in der E-VSF unter der Kennung A 02 01-29 eingestellten Verordnung (EG) Nr. 765/20062 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine mit Wirkung vom 28. Februar 2024 geändert.

08.05.2024 09:50
Scheinrechnungen und Schwarzarbeit
09.03.2024 10:02

Nach § 8 Abs. 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) handelt ordnungswidrig, wer „einen Beleg ausstellt, der in tatsächlicher Hinsicht nicht richtig ist und das Erbringen oder Ausführenlassen einer Dienst- oder Werkleistung vorspiegelt“ und dadurch Schwarzarbeit ermöglicht. Auch hier kann bei entsprechendem Vorsatz eine Strafbarkeit wegen Beihilfe, und zwar zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs (§ 266a StGB), in Betracht kommen.

09.03.2024 10:02
Steuerstrafverfahren und Rechtsschutzversicherung
27.02.2024 08:25

Die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge umfassen nur einen einfachen Straf-Rechtsschutz, der leider keine Vorsatzdelikte umfasst. Da die Steuerhinterziehung jedoch nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht in diesen Fällen keine Deckung und die Rechtsschutzversicherung wird die Kostenübernahme ablehnen. Anders ist dies bei den von vielen Rechtsschutzversicherungen (etwa von der Ergo, Roland, ARAG, ÖRAG, Württembergische, R+V, ADVOCARD usw.) angebotenen erweiterten Straf-Rechtsschutz-Tarifen. Die entsprechenden Produkte heißen häufig Spezial-Straf-Rechtsschutz bzw. Straf-Spezial-Rechtsschutz.

27.02.2024 08:25
Apple Vision Pro: Zoll am BER leitet Steuerstrafverfahren ein
09.02.2024 10:48

Am Flughafen BER werden derzeit Strafverfahren gegen Reisende eingeleitet, die ihre neu erworbene Apple Vision Pro bei der Einreise nicht verzollen. Bei einem Zollwert der Apple Vision Pro von 3.208,62 Euro beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 609,64 Euro. Diese Einfuhrabgabe müssen die Einführer des Headsets im Falle einer Kontrolle durch den Zoll im bzw. nach dem grünen Ausgang am Flughafen nachentrichten. Der Versuch der Einfuhrabgabenhinterziehung hat zudem regelmäßig strafrechtliche Konsequenzen.

09.02.2024 10:48
EU sanctions against largest Russian diamond manufacturer
04.02.2024 11:27

The European Union has extended the sanctions against the Russian diamond industry. With Council Implementing Regulation (EU) 2024/196 of December 21, 2023, the assets of Russia's largest diamond manufacturer, PJSC Alrosa, and the private assets of its managing director Pavel Marinychev were frozen in the EU as of January 3, 2024. The managing director is also banned from entering the EU.

04.02.2024 11:27
EU-Sanktionen gegen größten russischen Diamantenhersteller
02.02.2024 13:04

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegen die russische Diamantenindustrie ausgeweitet. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/196 des Rates vom 21. Dezember 2023 wurden zum 03.01.2024 die Vermögen des größten russischen Diamantenherstellers, der PJSC Alrosa, sowie das Privatvermögen des Geschäftsführers Pawel Marinytschew in der EU eingefroren.

02.02.2024 13:04
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht Torsten Hildebrandt, Berlin und Hamburg

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht Torsten Hildebrandt, Berlin und Hamburg

Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger bildet die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Besondere Kenntnisse habe ich in den Spezialgebieten des Steuerstrafrechts Zollstrafrecht und Verbrauchsteuerstrafrecht. Ich verfüge über Büros in Berlin und Hamburg und bin bundesweit in Steuerstrafverfahren als Anwalt tätig. Weitere Einzeldarstellungen finden Sie auf den Unterseiten Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht sowie auf den dort gelisteten Detailseiten.

So enthält die Seite Steuerhinterziehung Detailinformationen zu den Stichworten Anwalt, Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung und Steuererklärung. Die Suchbegriffe Rechtsanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Berlin bzw. Hamburg werden unter Fachanwalt für Strafrecht behandelt. Wer Steuerhinterziehung Strafe sucht, wird unter Strafrechtliche und außerstrafrechtliche Folgen der Steuerhinterziehung fündig. Die Seite Fachanwalt für Steuerrecht behandelt u.a. die Suchbegriffe Anwalt Steuern Hamburg sowie Anwalt Steuerrecht.

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